Beratung mit angeordneter Teilnahme

Beratung auf Anordnung durch das Familiengericht fordert von Beratungseinrichtungen eine Entscheidung, ob sie als Kooperationspartner der Familiengerichte für Eltern und/oder Familien, die bislang Beratung oder anderen Leistungen der Jugendhilfe skeptisch und ablehnend gegenüber standen, als BeraterInnen zur Verfügung stehen.

Die bislang gemachten Erfahrungen machen deutlich, dass daraus spezifische Anforderungen an die Kompetenz, die Konzeptbildung, die Methodenwahl und die beraterische Grundhaltung erwachsen. Beratung mit all ihren Facetten und Möglichkeiten gerät in den Brennpunkt der verschiedensten Anforderungen, Strategien, Wünsche und Hoffnungen. Auch der Maßstab für die Bewertung des Ergebnisses der Beratung verändert sich. Es steht nicht nur die subjektive Zufriedenheit über erfahrene Impulse für die Ausgestaltung und Bewältigung des familiären Alltages und/oder kritischer Lebenssituationen im Vordergrund, sondern auch die faktische Ausgestaltung der elterlichen Fürsorge und Verantwortung und ihre Auswirkung auf die Entwicklung der Kinder.

Mit der Reform des FamFG und der Möglichkeit, dass das Gericht sehr offensiv und direkt die Familien auf das Miteinander zurückverweist und ihnen Beratung anordnet, werden die Kinder, ihre Bedürfnisse und Rechte konsequent in den Mittelpunkt gestellt. Beratung auf Anordnung muss nun so gestaltet werden, dass die Kinder wieder in das Zentrum der elterlichen Aufmerksamkeit gelangen. Die dafür wichtigen beraterischen Kompetenzen, Erfahrungen, Methoden und Konzepte sind Thema der Fortbildung.

Inhouse-Angebot

Umfang:
09.00 Uhr – 17:00 Uhr, 8 UE

Leitung:
Anne Loschky
Diplom Psychologin, Systemische Familientherapeutin

Kosten:
1040,- EUR
d.h. bei 14 TeilnehmerInnen 78,-Euro je Personen

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