Finanzielle Förderung

Bildungsscheck NRW:

Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR. Der Bildungsscheck in NRW  konzentriert sich auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 80.000 EUR) nicht übersteigt.
Weitere Infos,  u.a. eine Liste der ausgebenden Beratungsstellen, erhalten Sie  hier.

 

Das Bundesland Sachsen bietet über die SAB (Sächsische AufbauBank) eine umfangreiche Förderung beruflicher Weiterbildung z.B. :

Weiterbildungsscheck Sachsen-inividuell mit Förderung bis zu 80%

Weiterbildungsscheck Sachsen-betrieblich

 

Bildungsgutschein WeGebAU
Einzelfallförderung der Arbeitsagentur zur Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen (45. Lebensjahr vollendet), die in Klein- und Mittelbetrieben (weniger als 250 MitarbeiterInnen) beschäftigt sind. Diese können nach § 417 SGB III die Lehrgangskosten und evtl. einen Zuschuss zu anfallenden Fahrtkosten bekommen. Infos erhalten Sie bei der Arbeitsagentur (01801664466) und hier.

Weiterbildungssparen
Mit dem “Weiterbildungssparen” wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Aktuelle Informationen über Weiterbildungssparen erhalten Sie hier.

Stiftung Warentest
Einen guten Überblick über Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in dem kostenlosen Leitfaden der Stiftung Warentest: hier.

DGSF
Auch die DGSF bietet  Informationen.

IWWB
Der Deutsche Bildungsserver für Weiterbildungskurse bietet eine Förderungssuche Weiterbildungsförderung

Weitere Informationen