Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung  (Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche)
bundesweite Anerkennung

Mit dem „Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ entsteht ein neuer Berufsstand: Psychosoziale Prozessbegleitung.

Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung ist es, das Interesse der verletzten Zeugin oder des verletzten Zeugen zu wahren und deren Unterstützung im Strafverfahren zu gewährleisten.

Der Abschluss einer anerkannten Weiterbildung ist Voraussetzung zur Tätigkeit des/der Psychosozialen ProzessbegleiterIn.

Die Weiterbildung hat eine zusätzliche Schwerpunktbildung im Bereich Kinder und Jugendliche.

 

Eingangsvoraussetzungen
Hochschulabschluss (FH/Universität) im Bereich
– Sozialpädagogik
– Soziale Arbeit
– Pädagogik
– Psychologie
oder
abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche

Die Weiterbildung in Bielefeld ist für 2025 in Planung.

Fortbildungstag (PsychPbG §3, Abs 5):
Interkulturelle Kompetenzen in der Psychosozialen Prozessbegleitung. Mit Johannes Holz und Nafice Fazely

Auf Anfrage

 

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