1. Block: 17. 09. – 19. 09. 2026
die weiteren Termine sind in Planung
Arbeitsformen und Termine Kurs Bielefeld
7 Blockveranstaltungen mit je 3 Tagen (5 mal Donnerstag bis Samstag, 2 mal Montag – Mittwoch).
Alle Veranstaltungen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Schwerpunkt: Kinder und Jugendliche
Umfang der Weiterbildung:
(Std = 60 Minuten)
54 Std. Rechtliche Grundlagen
28 Std. Viktimologie
12 Std. Theorie und Praxis der Psychosozialen Prozessbegleitung
12 Std. Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
12 Std. Psychotraumatologie
2 Std. Kriminologische Grundlagen
6 Std. Besprechung der schritlichen Arbeit
30 Std. Intervision
20 Std. Besuch / Auswertung Strafprozess
30 Std. Schriftliche Abschlussarbeit
206 Std. zzgl. erforderliche Vor- und Nachbereitung, Literaturstudium etc.
Leitung
Henrike Hayen
Fachanwältin für Familienrecht
Systemische Beraterin, Systemische Therapeutin- Familientherapeutin
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Nebenklagevertretung, Opferschutz und Opferausgleich
ReferentInnen:
Henrike Hayen (Leitung)
Fachanwältin für Familienrecht
Systemische Beraterin, Systemische Therapeutin- Familientherapeutin
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Nebenklagevertretung, Opferschutz und Opferausgleich
Jenni Stille
Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen, Spezialisierte Fachberatung Sexualisierte Gewalt Mädchenhaus Bielefeld e.V.
Diplom Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin – Familientherapeutin, Psychosoziale Prozessbegleiterin
Nicola Steininger
Diplom Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Systemische Therapeutin – Familientherapeutin (DGSF), Therapeutin für Psychotraumatologie u. Traumazentrierte Psychotherapie
Herr Nabel
Richter am Landgericht
Frau Zielesch
Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld
Barbara Brune
Diplom Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Traumatherapeutin, Psychosoziale Prozessbegleiterin
Corinna Dammeyer
Frauenberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel Nadescha Herford
Diplom Sozialarbeiterin
Ort:
Bielefeld
Kosten bei Anmeldung bis 31. 12. 2025:
1. Die Gesamtkosten betragen 2876,- Euro.
2. 12 Ratenzahlungen von je 198,- Euro und eine Anzahlung bei Anmeldung von 500,- Euro.
Anmeldung:
Bitte stellen Sie uns einen beruflichen Lebenslauf und ein Anschreiben, aus dem Ihre Motivation für die Weiterbildung ersichtlich ist, zu.
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu: kontakt@iagus.de oder Kontaktformular
Übernachtung:
Die Seminarzeiten sind jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Sollten Sie eine Übernachtung wünschen, senden wir Ihnen gerne ein Bielefelder Hotel/Pensions-Verzeichnis zu.
Tipp: IAGUS ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). WeiterbildungsteilnehmerInnen übernachten deshalb, auch ohne Jugendherbergsausweis, günstig im modernen und nahegelegenen Bielefelder Jugendgästehaus (www.djh-wl.de/bielefeld)
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) (Auszug)
§ 2 Grundsätze
(1) Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. 2Sie umfasst die Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren mit dem Ziel, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden.
(2) Psychosoziale Prozessbegleitung ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und der Trennung von Beratung und Begleitung. 2Sie umfasst weder die rechtliche Beratung noch die Aufklärung des Sachverhalts und darf nicht zu einer Beeinflussung des Zeugen oder einer Beeinträchtigung der Zeugenaussage führen. 3Der Verletzte ist darüber sowie über das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht des psychosozialen Prozessbegleiters von diesem zu Beginn der Prozessbegleitung zu informieren.
§ 3 Anforderungen an die Qualifikation
(1) Psychosoziale Prozessbegleiter müssen fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sein.
(2) Für die fachliche Qualifikation ist erforderlich:
1. ein Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie
2. der Abschluss einer von einem Land anerkannten Aus- oder Weiterbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter.
Der psychosoziale Prozessbegleiter muss praktische Berufserfahrung in einem der unter Satz 1 Nummer 1 genannten Bereiche haben.
§ 6 Höhe der Vergütung
Der beigeordnete psychosoziale Prozessbegleiter erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aus der Staatskasse für eine psychosoziale Prozessbegleitung eine Vergütung
1. im Vorverfahren in Höhe von 520 Euro,
2. im gerichtlichen Verfahren im ersten Rechtszug in Höhe von 370 Euro,
3. nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von 210 Euro.
(Stand 2021)
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
IAGUS
Institut für Angewandte Gesundheits- und Systemwissenschaften
Teutoburger Straße 78
33607 Bielefeld
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