Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht 2025

DGSF zertifizierte Weiterbildung

Fachweiterbildung für Sachverständige und die, die es werden wollen. Die Aufbauweiterbildung richtet sich an Absolvent:innen der Weiterbildung “Systemische Beratung” und Systemische Therapie”.

Familien, in welchen das Gericht eine Begutachtung in Auftrag gibt, stehen grundsätzlich unter einer hohen psycho-emotionalen Belastung, z. B. aufgrund einer hohen Strittigkeit zwischen den Eltern, aufgrund der Sorge, das Kind zu verlieren, aufgrund der Unsicherheit infolge der nahenden Begutachtung etc.

Jede Begutachtung stellt für Eltern und Kinder grundsätzlich eine enorme psychische Belastung dar und jede Begutachtung hat einen Effekt auf die Familie.
Sowohl die Begutachtungsmethodik als auch die Persönlichkeit, Haltung, Einstellungen und Intentionen der Sachverständigen haben einen Einfluss auf

– das Begutachtungsergebnis,
– die Zufriedenheit der Familie,
– die Einigungsquote sowie
– die Effektivität der Gespräche.

Befragte Familien verdeutlichen einen Zusammenhang zwischen Streitschlichtung im Rahmen der Begutachtung sowie ihrer psychischen Befindlichkeit und dem familialem Beziehungserleben nach der Begutachtung.
Gleichzeitig wird eine systemische Begutachtungsmethodik aus Perspektive dieser Familien als diejenige wahrgenommen, die am häufigsten zu einer Gestaltung einer einvernehmlichen Lösung und damit zu einer Konfliktreduzierung führt. 

Aus diesem Grund stellt die systemische Begutachtung eine Chance für die gesamte Familie, vor allem für die Kinder, dar.

Darüber hinaus kann das Gericht gem. § 163 Abs. 2 FamFG beschließen, dass der*die Sachverständige im Rahmen der Begutachtung auf Einvernehmlichkeit hinwirken soll.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, zeigen sich eine systemische Begutachtungsmethodik sowie eine systemische Grundhaltung, insbesondere ein allparteiliches, empathisches, respektvolles, vertrauenswürdiges und authentisches Auftreten den Familien gegenüber als empfehlenswert.

 

Termine:
7 Blockveranstaltungen mit je 3 Tagen (Donnerstag bis Samstag)
3 Blockveranstaltung mit je 3 Tagen (Montag bis Mittwoch)
Alle Veranstaltungen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

13.03. – 15.03.2025 Do. – Sa. Theorie und Methodik und Supervision
25.05. – 27.05.2025 Mo. – Mi. Selbsterfahrung
03.07. – 05.07.2025 Do. – Sa. Theorie und Methodik und Supervision
25.09. – 27.09.2025 Do. – Sa. Theorie und Methodik und Supervision
Termin noch offen
Do. – Sa.   Theorie und Methodik
Termin noch offen
Do. – Sa. Theorie und Methodik
Termin noch offen
Do. – Sa. Theorie und Methodik
Termin noch offen
Do. – Sa. Theorie und Methodik und Supervision
Termin noch offen
Mo. – Mi. Selbsterfahrung
Termin noch offen
Do. – Sa. Supervison, Reflexion, Abschlussprüfung

 

Theorie und Methodik 140  UE
Supervision 50  UE
Selbsterfahrung 50  UE
Intervision 50  UE
Praxis/Hospitation 100  UE
Abschlussprüfung

 

Leitung

  • Dr. Julia Zütphen, Diplom-Psychologin, Lehrende für Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF), Systemische Sachverständige im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF), Systemische Therapeutin (DGSF)


Referent:innen

  • Katharina Niermann-Kühn, Diplom-Psychologin, Lehrende für Systemische Sachverständigentätigkeit im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF), Systemische Sachverständige im Familien- und Kindschaftsrecht (DGSF), Systemische Therapeutin (DGSF), Systemische Beraterin (DGSF)
  • Henrike Hayen, Fachanwältin für Familienrecht, Systemische Therapeutin (DGSF)
  • Dirk Baum, Systemischer Supervisor (DGSF), Systemischer Coach (DGSF) Lehrender für systemische Beratung (DGSF)


Abschluss

IAGUS – Zertifikat „Systemische Sachverständige(r) im Familien- und Kindschaftsrecht“ DGSF zertifiziert


Ihre Investition

18 monatliche Ratenzahlungen von je 255, Euro und eine Anzahlung bei Anmeldung von 400,- Euro. Die Gesamtkosten betragen 4.990,- Euro

 

Eingangsvoraussetzungen

  • Berufsqualifikation nach § 163.1 FamFG.1:
    d.h.pädagogische, sozialpädagogische, psychologische,  psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, Berufsqualifikation.
  • DGSF Zertifikat “Systemische Beratung” oder “Systemische Therapie und Beratung”, SG Zertifikate entsprechend (bei gleicher Form und Inhalt)
  • Möglichkeit zur Erstellung von (Probe-) Gutachten / Hospitation


Hinweis

Die DGSF weist darauf hin, dass die Sachverständigentätigkeit der Teilnehmenden ohne entsprechende Berufsqualifikation nach der aktuell gültigen Gesetzeslage möglicherweise nur eingeschränkt abgerufen wird. Ebenso weist die DGSF auf den Ausschluss von Ablehnungsgründen hin; dazu gehören ein erweitertes Führungszeugnis und die Bestätigung der Freiheit von Vorstrafen und Insolvenz.

 

Gesetzliche Grundlage

2016 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts erstmals konkrete berufliche Qualifikationsanforderungen an Sachverständige in Kindschaftssachen festgelegt:

§ 163 FamFG Sachverständigengutachten

“a) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 FamFG ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll.

b) Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation, ist der Erwerb ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen.”

Der § 163 FamFG schränkt durch den Zusatz (b) die Sachverständigentätigkeit von Personen mit pädagogischer und sozialpädagogischer Berufsausbildung stark ein. Diese müssen eine Zusatzqualifikation nachweisen. In der Praxis führt das häufig dazu, dass die Gerichte vielerorts auf Sachverständige mit pädagogischer und sozialpädagogischer Berufsqualifikation verzichten und diese nicht beauftragen.

Die DGSF zertifizierte Weiterbildung bietet damit gerade für Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen die Möglichkeit eine entsprechende Zusatzqualifikation nachzuweisen.

§163 FamFG des Gesetzes legt neben der Berufsgruppenzugehörigkeit auch die Möglichkeit zum Hinwirken auf Einvernehmen bei der Erstellung des Gutachtens fest:

“Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.”

Hier liegt eine genuin systemische Arbeitsaufforderung vor. Ein eindeutiges Qualitätsmerkmal (DGSF zertifizierte Sachverständige) soll den Gerichten helfen, zu entscheiden, wen sie mit einer solchen Aufgabe betrauen können.

Die Anzahl der Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen, sowie Entscheidungen bei Gefährdung des Kindeswohls und damit verbundener Sachverständigentätigkeit ist anhaltend hoch bis ansteigend, eine mehrmonatige Wartezeit ist häufig die Regel.

 

Kostenfreie Informationstage

30.05.2024: 
Sachverständigentätigkeit in kindschaftsrechtlichen Fragestellungen – Familie im juristischen Kontext
31.05.2024:
Sachverständigentätigkeit in kindschaftsrechtlichen Fragestellungen – Umgangsrecht: Beziehungsgestaltung nach Trennung/ Scheidung
01.06.2024: 
Sachverständigentätigkeit in kindschaftsrechtlichen Verfahren – Sorgerecht und Kindeswohlgefährdung

Die Referenten sind Frau Dr. Julia Zütphen und Frau RA Henrike Hayen.

 

Weitere Informationsunterlagen über

IAGUS
Teutoburger Straße 78
33607 Bielefeld
Tel: 05 21 – 17 49 72
E-Mail: kontakt@iagus.de oder  Kontaktformular
Web: www.iagus.de

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