Psychosoziale Prozessbegleitung
bundesweite Anerkennung
Mit dem „Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ entstand ein neuer Berufsstand: Psychosoziale Prozessbegleitung.
Aufgabe der Psychosozialen Prozessbegleitung ist es, das Interesse der verletzten Zeugin oder des verletzten Zeugen zu wahren und deren Unterstützung im Strafverfahren zu gewährleisten.
Der Abschluss einer anerkannten Weiterbildung ist Voraussetzung zur Tätigkeit des/der Psychosozialen ProzessbegleiterIn.
Die Weiterbildung hat eine zusätzliche Schwerpunktbildung im Bereich Kinder und Jugendliche.
Eingangsvoraussetzungen
Hochschulabschluss (FH/Universität) im Bereich
– Sozialpädagogik
– Soziale Arbeit
– Pädagogik
– Psychologie
oder
abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche
Die nächste Weiterbildung in Bielefeld startet am 17. 09. – 19. 09. 2026.
Fortbildungstag (PsychPbG §3, Abs 5):
Interkulturelle Kompetenzen in der Psychosozialen Prozessbegleitung. Mit Johannes Holz und Nafice Fazely
Auf Anfrage
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