Systemische Psychotherapie (für Erwachsene) G-BA anerkannt

Der G-BA entscheidet im Auftrag des Gesetzgebers, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische oder medizinisch-technische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland

Der G-BA hat in seiner Sitzung am 22. 11. 2018 den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt. Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann

Wir freuen uns.

Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren anerkannt
Die IAGUS Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, ist durch das Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und das Justizministerium Niedersachsen nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGBPsychPbG) anerkannt. Damit besteht eine bundesweite Anerkennung.

Neuveröffentlichung:
Holdt, Sabine und Schönherr Marcus
Lösungsorientierte Beratung mit getrennten Eltern
Ein Praxishandbuch.
Wie Trennungsberatung auch bei Streitpaaren gut gelingt: Miteinander Auseinander
http://www.klett-cotta.de/buch/Leben_Lernen/Loesungsorientierte_Beratung_mit_getrennten_Eltern/62143

Bildungsscheck

Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.

Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.

Falls Sie den Bildungsscheck beantragen wollen, sollten Sie bei Ihrer zuständigen
Bildungsscheckstelle anrufen, um sich über die aktuelle Situation zu erkundigen.

 

Die 10 häufigsten Fragen und Antworten zur Wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie finden sich hier: http://www.dgsf.org/themen/berufspolitik/faq-liste-zum-gutachten-des-wbp-zur-anerkennung

Systemische Therapie Wissenschaftlich Anerkannt
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 14. 12. 2008 in seinem Gutachten die Wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie festgestellt und die Systemische Therapie als Verfahren für die vertiefte Ausbildung sowohl zum Psychologischen Psychotherapeuten wie auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen. Die der Entscheidung zugrunde liegende Expertise “Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie” wurde u.a. von unserem Referenten Herrn Stefan Beher mitverfasst. Wir gratulieren!!

Der Beschluss bedeutet noch nicht, dass Systemische Therapie bereits auch von den gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Psychotherapie bezahlt wird, dazu bedarf es einer weiteren Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Gleichwohl sind wir diesem Ziel einen bedeutenden Schritt näher gekommen. Das Gutachten des WBP ist unter der Webadresse www.wbpsychotherapie.de zu finden.


Supervisionstag (Zusatzsupervision online)

jeweils von 09:00 – 17:00 Uhr (8 UE), Kosten: 85,- EUR

  • 22. 05. 2021 Supervisioren Meyer-Klöpper/Kaufhold-Diekmann
  • 09. 10.  2021 Supervisioren Meyer-Klöpper/Kaufhold-Diekmann

Bitte melden Sie sich über das IAGUS-Büro an:
kontakt@iagus.de